Stilllegung von Gleisen abgestraft

Rechtswidrig gesperrte bzw. abgebundene Trassengleise behindern den Bahnverkehr. Inzwischen riss auch dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) der Geduldsfaden: In einer Vielzahl von Fällen ordnete es die Wiederinbetriebnahme an.

(ak) Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) werde der rechtswidrigen Abbindung von Trassengleisen konsequent nachgehen und deren Wiederinbetriebnahme anordnen, erklärte EBA-Sprecher Ralph Fischer. "Dies ist aus rechtlichen Gründen unerlässlich. Gleichzeitig werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der verlässlichen Durchführung ihrer Verkehre unterstützt."

 

Aktuell verpflichtete das EBA die DB Netz AG, das vierte Trassengleis im Bahnhof Ottbergen, Strecke Altenbeken - Ottbergen zwischen Paderborn und Göttingen, wieder in Betrieb zu nehmen. Vorab hatte die Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Abbindung verweigert, weil sie das Gleis für verkehrlich erforderlich hält. Dennoch überführte die Betreiberin lediglich drei Trassengleise des Bahnhofes in ein neu errichtetes Stellwerk. Für den Fall, dass die DB Netz AG der Anordnung nicht nachkommen sollte, drohte die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro an.

 

Zudem will das EBA auch den Neu- und Ausbau sowie die Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen fördern. Am 21. September 2009 wurde dazu die neue Gleisanschlussförderrichtlinie in Kraft gesetzt, auf deren Grundlage der Bund Wirtschaftunternehmen in privater Rechtsform Zuschüsse in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Das Ziel ist die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.

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