Steinkohle mit Binnenschiffen

Das BMVBS hat eine Bekanntmachung über die Beförderung von Steinkohle in loser Schüttung mit Binnenschiffen veröffentlicht.

(uh) Im Verkehrsblatt 13/2012 wurde unter der lfd. Nr. 123 eine Bekanntmachung des BMVBS über die Beförderung von Steinkohle in loser Schüttung mit Binnenschiffen veröffentlicht.
Bei der Beförderung von Steinkohle in loser Schüttung in Binnenschiffen ist es in den letzten Monaten vereinzelt zu Ladungsbränden durch Selbsterhitzung gekommen. Die anschließenden Untersuchungen von Proben aus einem Schiff führten zu dem vorläufigen Ergebnis, dass unter bestimmten Bedingungen auch bei Steinkohle nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass diese die Eigenschaften der Gefahrgut-Klasse 4.2 (Selbstentzündliche Stoffe) aufweist.

 


In einem solchen, nach bisherigen Erkenntnissen seltenen Fall, darf die Steinkohle nur unter den Bedingungen des Gefahrgutrechts und damit der Einhaltung der Vorschriften der GGVSEB in Verbindung mit den Vorschriften des ADN durchgeführt werden.
Besondere Bedingungen, die ein Vorliegen der Eigenschaften der Klasse 4.2 bedingen können, sind eine lange Lagerdauer ohne zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung einer (oxidationsbedingten) Erhitzung und die zusätzliche Aufnahme von Feuchtigkeit bei besonderen Wettersituationen wie z.B. Tauwetter.

 


Wenn negative Einflüsse auf den Zustand der Kohle nicht durch vorbeugende Maßnahmen bei der Lagerung und beim Umschlag wie z.B. durch Kompaktierung ausgeschlossen werden können, ist vor der Beförderung einer gleichartigen Steinkohlecharge eine Klassifizierung nach Kapitel 2.2 des ADN in Verbindung mit dem UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien durch eine repräsentative Beprobung durchzuführen.

 


In jedem Fall ist eine Verladetemperatur von mehr als 60 °C im Binnenschiff und Glutnester durch Beobachten und Temperaturmessungen sicher zu vermeiden.

 


Die Bekanntmachung dient einer Information der Beteiligten und der vorläufigen Regelung der Vorgehensweise. Sie wird nach Abschluss einer umfänglichen Untersuchung der gefahrgutrechtlichen Eigenschaften von (Import-) Steinkohle, die von der betroffenen Wirtschaft unter Beteiligung der Sicherheitsbehörden durchgeführt wird, durch eine weitere Bekanntmachung zum zukünftigen Vorgehen ersetzt. Mit dem Abschluss der Untersuchungen und einer neuen Bekanntmachung ist im Herbst 2012 zu rechnen.

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