Frankreich zeichnet M369 und M370

Die Multilateralen Vereinbarungen betreffen die Beförderung von Dieselkraftstoffen und Heizölen sowie von verzehrfertigen Mahlzeiten mit Rationserhitzern.

(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:

M369 – Beförderung von Dieselkraftstoffen, paraffinischen Dieselkraftstoffen und paraffinischen Heizölen – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2026 S. 548), Luxemburg und Polen sowie neu von Frankreich (gültig bis zum 31. Dezember 2026).

M370 – Beförderung von „Mahlzeiten, verzehrfertig“ mit flammenlosen Rationserhitzern, die Magnesiumlegierungspulver der UN-Nummer 2813 enthalten – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2026 S. 508), Polen und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Frankreich (gültig bis zum 31. Dezember 2028).

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