Rheinschifffahrtspolizeiliche Vorschriften aktualisiert

Das BMVI hat Beschlüsse der ZKR in der RheinSchPV umgesetzt und weitere Änderungen bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die „Sechste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften“ vom 5. November 2018 bekannt gemacht (BGBl. 2018 II S. 490). Sie tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.

Mit der Verordnung werden zum einen drei Beschlüsse der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vom 7. Juni 1018 (Protokoll 10, 11 und 12) zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) umgesetzt. Die Beschlüsse betreffen die Bezeichnung von Fahrzeugen, AIS-Geräte (Automatic Identification System) sowie die Meldepflicht (insbesondere für Bunker- und Bilgenentölungsboote).

Zum anderen wird die Verordnung zur Einführung der RheinSchPV hinsichtlich AIS-Geräten und elektronischen Kartendarstellungs- und Informationssystemen (ECDIS) aktualisiert sowie ein Verweis in der RheinSchPV auf die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) gestrichen.

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