Duldungsregelung zu SV 363 ADR verlängert

Kontrollbehörden werden Verstöße gegen die Kennzeichnung selbstfahrender Arbeitsmaschinen als Ladung weiterhin nicht ahnden.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Duldungsregelung bis Ende dieses Jahres verlängert. Sie betrifft selbstfahrende Land-, Forst-, Bau- und sonstige Arbeitsmaschinen, die nicht bereits nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe b oder Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c ADR freigestellt sind und als Ladung befördert werden. Sind diese Maschinen nicht entsprechend Sondervorschrift (SV) 363 ADR mit Gefahr- oder Großzetteln gekennzeichnet, werden Kontrollbehörden diesen Verstoß auch weiterhin nicht ahnden.

Mit dieser Bekanntmachung vom 15. Mai 2014 im Verkehrsblatt (VkBl.) 2014 S. 460 wird gleichzeitig die Bekanntmachung vom 25. Juni 2013 (VkBl. 2013 S. 710) aufgehoben. Letztere war bis 30. Juni 2014 befristet.

Im ADR 2015 wird eine weitere, neue generelle Freistellung in Unterabschnitt 1.1.3.3 zu finden sein, die jedoch nicht nur Bau-, Land- und Forstmaschinen, sondern alle mobilen Maschinen, die nicht im Straßenverkehr zum Einsatz kommen, umfassen wird:

Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR, neuer Absatz c): „Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten mobilen Maschinen und Geräten, wenn er für den Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, befördert werden. Soweit erforderlich, müssen diese Maschinen oder Geräte aufrecht verladen und gegen Umfallen gesichert werden.“

Für die Begriffsbestimmung von „mobilen Maschinen und Geräten“ sind die Gesamtresolution über den Fahrzeugbau R.E.3 oder die Richtlinie 97/68/EG heranzuziehen.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de