Soviel SV 274 wie nötig

Bei seiner 34. Sitzung berät das UN-Sub-Committee of Experts über eine Harmonisierung der Sondervorschrift 274. Für die UN-Modellvorschriften steht zur Diskussion, die SV für einige weitere UN-Nummern einzuführen.

Auf der 34. Sitzung des UN-Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods (SCETDG) vom 1. bis zum 9. Dezember 2008 wollen die Delegierten unter anderem auch über eine Angleichung der Sondervorschrift (SV) 274 in den verschiedenen Regelwerken entscheiden. Bislang sehen ADR/RID und ADN die Sondervorschrift, nach der der proper shipping name für die Beförderung von Gattungseintragungen und "nicht anderweitig genannten" Eintragungen um die technische Benennung des Gutes zu ergänzen ist, häufiger vor als die UN-Modellvorschriften, der IMDG-Code und die ICAO-TI.

 

Für die meisten der vom Europäischen Chemieverband Cefic für die SV 274 vorgeschlagenen UN-Positionen besteht bereits Einigkeit. Die Working Documents 2008/63 und 2008/25 listen die entsprechenden Güter auf. Mit ihrem Kommentar in Inf. 55 stellen sich die USA jedoch bei bestimmten Medikamenten gegen den Vorschlag von Cefic: Für die Positionen UN 1851, UN 3248 und UN 3249 soll die SV 274 nach ihrem Willen nicht in den Modellvorschriften eingeführt werden. Eine Offenlegung der technischen Benennung könnte ihrer Ansicht nach zu Problemen wie Diebstahl und nicht autorisierter Verwendung führen.

 

Die Gemeinsame Tagung hatte im März 2008 für einige Güter die Streichung der SV 274 aus ADR/RID und ADN beschlossen. Würde sich das SCETDG dem anschließen, wäre das Resultat eine Vereinheitlichung in sämtlichen Transportvorschriften.

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