Beförderung radioaktiver Stoffe: national zuständige Behörden

Die IAEA stellt eine Liste mit nationalen Anlaufstellen zur Verfügung, die kontaktiert werden können, sollten solche Beförderungen abgelehnt werden.

(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) verlinkt auf seiner Webseite u.a. auf ein Verzeichnis der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA). Darin sind die national zuständigen Behörden zu Verweigerungen der Beförderung radioaktiver Stoffe zusammengestellt. Es finden sich darin die Kontaktdaten von 72 Staaten.

Die IAEA-Generalkonferenz hatte die Mitgliedstaaten in Resolutionen aufgefordert, den Transport radioaktiver Stoffe zu erleichtern und, falls noch nicht geschehen, eine nationale Anlaufstelle (national focus point – NFP) für die Ablehnung der Beförderung radioaktiver Stoffe zu benennen, um eine zufriedenstellende und zeitnahe Lösung dieses Problems zu erreichen.

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