Kostenlose Leseprobe: Blei als Gefahrgut

Kompakte Schnell-Anleitung: von der Klassifizierung bis zu den Sonderfällen. Seit September 2025 ist Blei als umweltgefährdend klassifiziert – mit direkten Folgen für jeden Transport bleihaltiger Materialien und Abfälle. Das kann sogar bleihaltige Orgelpfeifen betreffen!

(ah) Blei ist nach einer Anpassung der CLP-Verordnung seit September 2025 als gewässergefährdend klassifiziert. Was bedeutet das für den Transport bleihaltiger Materialien und Abfälle? Dass Blei nun auch Gefahrgut ist. Warum das so ist und welche Konsequenzen das für die Transport-Praxis hat, erläutert Ihnen der Artikel von Roland Bischoff im Fachmagazin gefährliche ladung

  • Gefahrgutklassifizierung, Blei als Abfall: Welche UN-Nummern gelten wofür? Was muss im Beförderungspapier stehen?
  • Blei auf der Straße: Darf Blei noch lose transportiert werden? Welche Verpackungen sind erlaubt?
  • Weitere Verkehrsträger: Welche Vorgaben, Höchstmengen und Gewichtsgrenzen sind zu beachten?
  • Erleichterungen: Unter welchen Umständen kommen sie für Blei-Transporte in Frage?
  • Klasse 7: Was ist mit dem Abschirm-Blei für radioaktive Stoffe – sind auch leere Blei-Behälter jetzt Gefahrgut? 

Jetzt den Artikel und die Antworten herunterladen – bevor der nächste Blei-Transport ansteht! 
Und von Anfang an richtig handeln!

Hier geht es zur kostenlosen Leseprobe:
Blei als Gefahrgut
aus der Zeitschrift gefährliche ladung

 Cover: Blei als Gefahrgut

Holen Sie sich den kostenlosen Download: Blei als Gefahrgut

Erfahren Sie in dieser kostenlosen Leseprobe aus gefährliche ladung:

  • Neue Klassifizierung: Welche UN-Nummern und Vorgaben jetzt gelten
  • Transport-Praxis: Beförderungspapiere, Verpackungsvorschriften, Mengengrenzen, Verkehrsträger-spezifische Vorgaben
  • Sonderfälle klären: Erleichterungen, Abschirm-Blei für radioaktive Stoffe

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