Rechtzeitig planen
Die IHK Ulm empfiehlt, sich rechtzeitig vor Ablauf von ADR-Schulungsbescheinigungen und Gb-Schulungsnachweisen um eine Verlängerung zu kümmern.
(mih) ADR-Schulungsbescheinigungen von Gefahrgutfahrern und Schulungsnachweise von Gefahrgutbeauftragten (Gb) lassen sich jeweils ohne Zeitverlust innerhalb von zwölf Monaten vor deren Ablaufdatum verlängern. Das gilt bereits seit vielen Jahren.
Wie die IHK Ulm berichtet, gibt es dennoch regelmäßig Anfragen, ob ausnahmsweise eine Verlängerung durch die IHK möglich sei, wenn die ADR-Schulungsbescheinigung oder der Gb-Schulungsnachweis abgelaufen ist. Laut IHK Ulm sei eine Verlängerung in einem solchen Fall nicht möglich, da das Vorhandensein einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung bzw. eines gültigen Gb-Schulungsnachweises Voraussetzung ist, um zur Auffrischungsprüfung bzw. Verlängerungsprüfung zugelassen zu werden.
Betroffene würden dann häufig nachfragen, ob es möglich sei, eine Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 5 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) könnten die nach Landesrecht zuständigen Stellen auf Antrag zwar Ausnahmen von den Teilen 1 bis 9 ADR/ADN bzw. von den Teilen 1 bis 7 RID erteilen. Explizit ausgenommen ist allerdings jeweils u.a. das Kap. 1.8.
Da die Pflichten und Aufgaben des Sicherheitsberaters = Gefahrgutbeauftragten in Abschn. 1.8.3 ADR/RID/ADN geregelt sind, dürfe somit bei einem abgelaufenen Gb-Schulungsnachweis keine Ausnahme nach § 5 GGVSEB erteilt werden, um denjenigen zur Verlängerungsprüfung zuzulassen.
Bei der ADR-Schulungsbescheinigung hingegen, die in Kap. 8.2 ADR geregelt ist, wäre eine Ausnahme nach § 5 GGVSEB möglich. Die zuständigen Landesbehörden würden laut IHK Ulm dabei jedoch einen strengen Maßstab anlegen. So müsse schon ein wichtiger Grund vorliegen, um eine Ausnahme zu erhalten. Das könnten z.B. lange Auslandsaufenthalte oder schwere, monatelange Erkrankungen sein. Das bloße Übersehen des Ablaufdatums oder eine Anmeldung zur Auffrischungsschulung einige Tage vor dem Ablaufdatum, die dann abgesagt wird, seien normalerweise keine Erfolg versprechenden Begründungen für solche Anträge.
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