Für multimodale Gefahrguttransporte gibt es Erleichterungen – doch falsch interpretiert führen sie zu kostspieligen Beanstandungen bei Kontrollen!
(ah) Für multimodale Gefahrguttransporte, bei denen unterwegs der Verkehrsträger gewechselt wird, gibt es im ADR, RID und IMDG-Code Erleichterungen. Das wird in der Praxis gern genutzt, jedoch nicht immer wirklich richtig interpretiert und ausgeführt. Zumal man sich im Geflecht der verschiedenen Regelwerke und Bestimmungen leicht verheddern kann. Was dann bei Kontrollen ärgerliche Diskussionen und kostspielige Beanstandungen nach sich ziehen kann – diese betreffen vor allem die Transportdokumente und/oder die Kennzeichnung der Gefahrgüter.
Der Artikel von Gernot Severin aus der Fachzeitschrift gefährliche ladung entwirrt Ihnen dieses Vorschriften-Geflecht und erläutert Ihnen leicht nachvollziehbar die entscheidenden Stichpunkte.
So dass schnell transparent wird,
Dieser Artikel ist somit Ihre zuverlässige Richtschnur für das rechtssichere Abwickeln multimodaler Gefahrgut-Transporte.
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Oft missverstanden
aus der Zeitschrift gefährliche ladung
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