Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz sind nochmals geändert worden.
(mih) Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind mit dem vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ vom 9. Januar 2026 angepasst worden (BGBl. 2026 I Nr. 7). Es ist am 16. Januar 2026 in Kraft getreten, wobei wenige Regelungen jedoch erst am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Die Änderung im SÜG betrifft § 36 „Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG], Bundesverfassungsschutzgesetzes [BVerfSchG], MAD-Gesetzes [MADG] und BND-Gesetzes [BNDG]“. Die Änderung im StVG betrifft § 6 „Verordnungsermächtigungen“.
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