In der Anhörung

Das BMVI hat den Verbänden und Organisationen einen Entwurf der „Neunten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ zur Stellungnahme zugeleitet.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Verbänden und Organisationen im August den Entwurf der „Neunten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ vom 15. Juli 2016 zur Stellungnahme zugeleitet.

Wie die IHK Schwaben mitteilt, werden mit dieser Änderungsverordnung die Änderungen des ADR/RID/ADN 2017 in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) berücksichtigt. Zudem wird der bisherige § 35 GGVSEB „Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr“ komplett überarbeitet mit dem Ziel, die Vorschrift verständlicher und lesbarer zu gestalten.

Auch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) wird überarbeitet. Hier ist u.a. vorgesehen, die Befreiungsmöglichkeit gemäß Abschn. 1.1.3.6 ADR/ADN auch auf den Eisenbahn- und Seeschiffsverkehr auszuweiten.

Durch die Umgestaltung des § 35 GGVSEB werden in der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) zwei Ausnahmen gestrichen, deren Regelungsinhalte künftig in der GGVSEB zu finden sein werden.

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