Handbuch Prüfungen und Kriterien: 6. Ausgabe in Deutsch

Die BAM hat eine deutsche Übersetzung der aktuellen Ausgabe des „Manual of Tests and Criteria“ zu den UN-Modellvorschriften veröffentlicht.

(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die von ihr angefertigte deutsche Übersetzung der Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter – Handbuch über Prüfungen und Kriterien – 6. überarbeitete Ausgabe, Vereinte Nationen, New York und Genf, 2015 in der überarbeiteten, ergänzten und korrigierten Fassung 2017 veröffentlicht.

Das Handbuch Prüfungen und Kriterien ergänzt die UN-Modellvorschriften und das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Es enthält Kriterien, Prüfmethoden und Verfahren, die anzuwenden sind, um sowohl gefährliche Güter gemäß den Vorschriften der Teile 2 und 3 der UN-Modellvorschriften als auch Chemikalien, von denen physikalische Gefahren nach dem GHS ausgehen, zu klassifizieren.

In der Übersetzung der 6. überarbeiteten Ausgabe der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods – Manual of Tests and Criteria sind alle Änderungen zur 5. überarbeiteten Ausgabe (von 2010, 2012 und 2014) sowie das Corrigendum von Februar 2016 berücksichtigt. Die neuen Änderungen aus 2014 betreffen insbesondere:

  • neue Methoden, um die Empfindlichkeit eines Stoffes gegenüber Fallgewichtseinwirkung (Schlag) und gegenüber Reibbeanspruchung zu messen sowie um die thermische Stabilität in der Prüfreihe 3 (Abschn. 13, Prüfung 3 (a) (vii), Prüfung 3 (b) (iv) und Prüfung 3 (c) (ii)) zu bestimmen
  • ein aktualisiertes Verfahren, um Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien (Unterabschn. 38.3) zu klassifizieren
  • ein neues Prüfverfahren, um Stoffe der Klasse 9, die entzündbare Dämpfe abgeben können (Unterabschn. 38.4), zu klassifizieren
  • einen neuen Teil V, der ein System enthält, um desensibilisierte Explosivstoffe für das Inverkehrbringen bzw. zur Verfügung stellen (englisch: Supply) und die Verwendung (englisch: Use) (einschließlich Aufbewahrung) gemäß GHS zu klassifizieren
  • ein neues Verfahren, um die Energie von Wurfteilen für Patronen für Handfeuerwaffen (UN 0012) ballistisch zu prüfen
  • die Aktualisierung verschiedener existierender Festlegungen.

Die rechtsverbindliche Inkraftsetzung dieser Fassung erfolgte zum 1. Januar 2017 durch die Inbezugnahme in den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter der einzelnen Verkehrsträger. Dies sind für den europäischen Straßen-, Schienen- und Binnenschifffsverkehr das ADR 2017, das RID 2017 und das ADN 2017 mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni dieses Jahres, für den Seeverkehr der IMDG-Code Amendment 38-16 (Inkrafttreten: 1. Januar 2018; eine freiwillige Anwendung ist seit Anfang 2017 möglich) und für den Luftverkehr die ICAO-TI 2017-2018 ohne Übergangsfrist.

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