Gefahrgut-Embargo für China (Fortsetzung)

Zwischenzeitlich kristallisiert sich heraus, dass eine Reihe von Beschränkungen und Maßnahmen beim Import von gefährlichen Gütern nach China längst nicht so strikt oder umfangreich sind, wie durch eine Reihe von Quellen in den letzten Wochen verbreitet wurde. In der Tat sehen die meisten Reedereien davon ab, Stoffe und Gegenstände der Klassen 1, 5.2 und 7 zum Transport nach China anzunehmen (wobei der Versand von Explosivstoffen nach China − dem klassischen Hersteller von Explosivstoffen − eher theoretischer Natur ist. Es hat sich zudem herausgestellt, dass kursierende Listen mit Annahmebeschränkungen einzelner Reedereien nicht den Tatsachen entsprechen, ebenso wie bestimmte Zusammenstellungen von Stoffbezeichnungen und UN-Nummern, die von der Wirtschaft mangels offizieller Informationen dankbar angenommen und ungeprüft weiterverteilt werden.

 

Im Luftverkehr gelten die Beschränkungen überwiegend nur für nationale chinesische Fluggesellschaften. Vergleichbares gilt für die Schiffsverkehre in chinesischen Küsten- und Hafenbereichen. Dort gibt es sicherlich einen Nachholbedarf an Sicherheits- und Security-Maßnahmen der Behörden. Bekannt wurde allerdings auch, dass einige verkehrliche Beschränkungen durch Provinzverwaltungen angeordnet wurden, die dafür gar keine Zuständigkeit hatten. Zuständig und verantwortlich für die Sicherheit im Hafen Shanghai ist zweifelsohne die dortige Hafenbehörde MSA. Die von ihr herausgegebenen Notices werden von anderen chinesischen Seehäfen nahezu automatisch übernommen.

 

Fakt ist weiterhin, dass es mittlerweile einen deutlich wahrnehmbaren Rückstau an nicht abgefertigten Containern mit Feuerwerkskörpern in chinesischen Häfen gibt − damit hat die olympische Security-Hysterie exakt die Situation gebracht, für deren Abwendung die Regelungen ursprünglich konzipiert waren. Durch Intervention der US-amerikanischen Botschaft beim chinesischen Verkehrsministerium konnte Anfang Juni erreicht werden, dass Feuerwerkskörper über die Häfen Ningbo, Shenzhen, Yantian und Guangzhou Nansha verschifft werden können. Die Häfen Shanghai und Beihai wurden vom Ministerium sogar angewiesen, solche Klasse 1-Verschiffungen in die USA mit Priorität zu behandeln − die Versorgung der Vereinigten Staaten mit Feuerwerk zum Feiern ihres Independence Day am 4. Juli durfte nicht gefährdet werden!

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