Final Rule zu Special Permits

Die US-amerikanische Gefahrgutbehörde PHMSA hat das Bewerbungsverfahren für Ausnahmegenehmigungen mit einer Final Rule abgeändert.

Final Rule 76 FR 454 basierend auf Docket Nr. PHMSA-2009-0410  (HM-233B) überarbeitet das Verfahren, das für den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

 

Bestehende Erfordernisse wurden klargestellt, es kamen aber auch neue hinzu: Vor allem werden demnächst zusätzliche, detailliertere Informationen abgefragt. Sie sollen es der Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) erlauben, das im Falle einer Ausnahmegenehmigung erzielte Sicherheitsniveau noch besser zu beurteilen. Dazu zählt auch die Einschätzung des Bewerbers hinsichtlich seiner Fähigkeiten, die beantragten Tätigkeiten sicher durchzuführen. Außerdem wird es der PHMSA dadurch erleichtert, diese Tätigkeiten noch besser zu überwachen und gegebenenfalls einzugreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Zu guter Letzt führt die Final Rule eine Online-Bewerbung für Special Permits ein, um das Verfahren noch flexibler zu gestalten und den Aufwand für die Bewerber zu senken.

 

Die PHMSA hatte ihre Absichten in der Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) 75 FR 43898 (basierend auf Docket Nr. HM-233B) angekündigt. Die meisten Zuschriften hatten das Vorhaben positiv beurteilt. Viele hatten jedoch Kritik an der Einholung zusätzlicher Informationen geübt, wie zum Beispiel an der Angabe des CEO eines Unternehmens oder auch der Orte, an denen das Unternehmen die Ausnahmegenehmigung zu nutzen beabsichtigt. Die PHMSA widersprach dem mit Hinweis auf den Sicherheitsgewinn und die Eingreifmöglichkeiten, die durch genau diese Informationen zu erzielen seien.

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