Batterien im 49CFR

Unter den Dockets HM-224D und HM-215J hat die US-amerikanische Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) einen Vorschlag zur Änderung ihrer Gefahrgutvorschriften (Titel 49 CFR) formuliert

Kommentar zur Änderung des 49 CFR können bis 29. September 2008 eingereicht werden. Die Änderungsvorschläge betreffen Batterien und batteriebetriebene Geräte, für die eine weitere Harmonisierung mit dem IMDG-Code, den ICAO-TI und den UN-Modellvorschriften hinsichtlich der Technischen Bezeichnungen, Gefahrklassen, Verpackungsgruppen, Sondervorschriften und Mengenbeschränkungen (im Luftverkehr) und Stauvorschriften (im Seeverkehr) erreicht werden soll.

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