49CFR: Beförderung von Batterien
Mit Final Rule 74 FR 2199 hat die US-amerikanische Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) neue Regelungen zum Transport von Batterien erlassen.
Die Änderungen der PHMSA waren notwendig, um die US-amerikanischen Regelungen zum Transport von Batterien und batteriebetriebener Geräte an die Änderungen im internationalen Gefahrgutrecht anzupassen. Sie betreffen insbesondere Neuerungen in den UN-Modellvorschriften, im IMDG-Code und den ICAO-TI. Anzupassen waren unter anderem die Technischen Bezeichnungen, Gefahrklassen, Verpackungsgruppen, die Stauvorschriften im Seeverkehr sowie Sondervorschriften und Mengenbeschränkungen im Luftverkehr. Die neuen Regelungen sind seit dem 13. Februar 2009 in Kraft.
Ausgerechnet die beiden neuen Batterie-UN 3480 und 3481 wurden vorerst jedoch nicht übernommen; sie werden aber "toleriert", zum Beispiel im Import per Flugzeug und anschließender Zustellungsfahrt per Lkw (vergleiche S. 2207, rechte Spalte letzter Absatz).Das neue "Marine Pollutant"-Mark wird erst am 14.01.2010 "effective" (vgl. § 172.322 (e)).
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