49 CFR: Kein Texten mehr

In den USA ist die Eingabe von Text auf elektronischen Geräten für bestimmte Gefahrguttransporte künftig verboten.

(ak) Mit Final Rule 76 FR 1071 basierend auf Docket Nr. HM-256 verbietet die US-Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) Gefahrgutfahrern das Texten auf elektronischen Geräten. Gemeint ist die alphanumerische Eingabe von Text, nicht das Lesen von Text oder die Eingabe von Telefonnummern. Gelten soll dies für jene Fahrzeuge, die aufgrund der transportierten Menge von Gefahrgut eine Plakatierung nach Part 172 des CFR benötigen oder eine beliebige Menge eines der in 42 CFR Part 73 gelisteten Stoffe oder Toxine an Bord haben. Das Verbot wird am 30. März 2011 wirksam.

 

Der Final Rule ging am 27. September 2010 eine Notice of Proposed Rulemaking 75 FR 59197 - NPRM voraus. Am selben Tag hatte die "Federal Motor Carrier Safety Administration (FMCSA)", die US-Behörde für die Sicherheit des Transports im Kraftverkehr, bereits eine Final Rule zur Beschränkung des Gebrauchs von kabellosen Kommunikationsgeräten bekannt gemacht. Das durch die FMCSA erlassene Verbot des Textens galt jedoch nur für Berufskraftfahrer bei Transporten über Bundesgrenzen hinweg. Die neue Regelung der PHMSA wird als § 177.804 (b) eingefügt und nimmt ausdrücklich Bezug auf die Regelung § 392.80 der FMCSA.

 

Ein einziger Kommentar zur NPRM ging bei der PHMSA ein. Er schlug insbesondere vor, das Verbot des Textens mit elektronischen Geräten auf Fahrer jeglicher Kraftfahrzeuge auszuweiten, die für ihre Tätigkeit bezahlt werden. Das jedoch geht über die Regelungsbefugnis der PHMSA hinaus.

 

Sowohl PHMSA als auch FMCSA berufen sich auf zahlreiche Studien, die eindeutig belegen, dass das Texten auf elektronischen Geräten den Fahrzeugführer ablenkt. So stellte das Virginia Tech Transportation Institute in einer Studie mit 200 Lkw-Fahrern fest, dass sicherheitsrelevante Ereignisse 23,3 Mal öfter eintraten, wenn der Fahrer Text auf einem Mobiltelefon eingab. Beim Blick auf die Karte waren es sieben Mal, beim Wählen einer Telefonnummer 5,9 Mal.

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