Störfall-Verordnung geändert

Die Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) ist nun auch in der 12. BImSchV sowie in der 9. BImSchV umgesetzt.

(mih) Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ vom 9. Januar 2017 ist im BGBl. 2017 I S. 47 bekannt gemacht worden. Sie tritt morgen in Kraft.

Die Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) ist seit 13. August 2012 in Kraft und regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können.

Die neue Verordnung enthält die notwendigen Regelungen in Bezug auf die Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben. Damit wird vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung) geändert. Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

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