Sprengstoffgesetz geändert

Nach dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag Änderungen des Sprengstoffgesetzes beschlossen. Eingearbeitet sind auch neue europäische Richtlinien.

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 44 vom 24. Juli 2009 ist das "Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes" vom 17. Juli 2009 bekannt gemacht worden. Der Bundestag hatte das Gesetz am 18. Juni 2009 in dritter Lesung verabschiedet. Es tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft; wenige Einzelregelungen werden bereits der Tag nach der Verkündung oder erst am 1. Januar 2010 wirksam (Artikel 5 des Gesetzes).

 

Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung mehrerer europäischer Richtlinien: Eingearbeitet wurden insbesondere die Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände (Amtsblatt der Europäischen Union L 154 vom 14. Juni 2007, S. 1) sowie die Richtlinie 2008/43/EG der Kommission zur Kennzeichnung und Nachverfolgung von Explosivstoffen (ABl. L 94 vom 5. April 2008, S. 8).

 

Für einen begrenzten Personenkreis kann künftig auf die Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse oder Befähigungsscheine verzichtet werden, weil der erforderliche Sicherheitsstandard (Zuverlässigkeit, fachliche Qualifikation) anderweitig auf gesetzlicher Grundlage in ausreichendem Maße gewährleistet ist oder durch behördeninterne Maßnahmen sichergestellt werden kann.

 

Beseitigt werden außerdem zutage getretene Lücken und Unklarheiten des bisherigen Rechts. Die technischen Bestimmungen werden an den Stand der Technik angepasst.

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