Die Europäische Kommission hat die POP-Verordnung in Bezug auf Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen geändert.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP) in Bezug auf Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS) geändert. Dies geschieht mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/718 vom 14. April 2025 (ABl. L, 2025/718, 27.6.2025), die am 17. Juli 2025 in Kraft tritt; die neuen Grenzwerte gelten ab 3. Dezember 2025.
In Anh. I POP wird der Stoffname „Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS) […]“ geändert in „Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen […]“. Bei den in Spalte 4 genannten Ausnahmen werden zwei Grenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigung (Unintentional Trace Contaminant – UTC) abgesenkt, u.a. um sie mit den UTC-Grenzwerten für „Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen“ in Einklang zu bringen. Zudem werden zwei Ausnahmen bezüglich der Verwendung von PFOS als Mittel zur Sprühnebelunterdrückung für nicht dekoratives Hartverchromen (Chrom VI) sowie hinsichtlich der Verfügbarkeit von Analyseverfahren gestrichen.
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