Das UBA hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 28. Mai bzw. 12. Juni 2025 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 28.07.2025 B7 sowie BAnz AT 29.07.2025 B5).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Dinatrium-1,3,4-thiadiazol-2,5-dithiolat | 2 | 11451 |
Polymer aus Adipinsäure und Pentaerythritol, gemischte Ester mit Fettsäuren C16-18 (mittlere Molmasse 13.600 g/mol) | 1 | 11439 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 12. bzw. 13. August 2025 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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