Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit will darin über die Definition, die Regulierung, die Verwendung und mögliche Alternativen informieren.
(mih) Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stehen in der Öffentlichkeit und in zahlreichen Branchen gerade im Fokus. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) – ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz – hat vor Kurzem einen Faktencheck zu Fluorpolymeren veröffentlicht. Sie will darin anhand von Leitfragen über die Definition und die Regulierung von Fluorpolymeren, einer PFAS-Teilgruppe, informieren. Zudem sind Informationen zur Verwendungsphase und zum Stand von Alternativen zu Fluorpolymeren enthalten.
Fluorpolymere werden aufgrund ihrer Eigenschaften in verschiedenen Bereichen innerhalb der Industrie, in technischen Prozessen sowie in Alltagsprodukten eingesetzt, wobei diese laut BLAC nicht unbedenklich seien. In der EU werden Stoffbeschränkungen vorrangig im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) vorgenommen. Für PFAS liegt ein Vorschlag für eine solche Beschränkung vor, wobei Fluorpolymere Teil des Beschränkungsvorschlags sind.
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