Eine geplante Durchführungsverordnung soll den Unternehmen dabei helfen, ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, um die verschiedenen Kennzeichnungsvorschriften für Batterien zu erfüllen.
(mih) Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung vorgelegt, um Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien hinsichtlich des Formats und harmonisierter Spezifikationen für bestimmte Kennzeichnungsvorschriften festzulegen. Bis zum 26. Januar 2026 ist es möglich, diesen Rechtsaktentwurf zu kommentieren. Die Rückmeldungen sollen bei der Fertigstellung dieser Initiative berücksichtigt werden.
Die EU-Vorschriften für Batterien, so die Europäische Kommission, enthalten harmonisierte Anforderungen an die Kennzeichnung aller Batteriekategorien. Diese Initiative solle den Unternehmen dabei helfen, ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, um die verschiedenen Kennzeichnungsvorschriften für Batterien, die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, zu erfüllen.
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