Neue Störfall-Verordnung: Stoffe und Gemische zuordnen

Ein VCI-Leitfaden hilft dabei, Stoffe oder Gemische, die nach der CLP-Verordnung eingestuft sind, den Gefahrenklassen der Störfall-Verordnung zuzuordnen.

(mih) In der Stoffliste nach Anh. I der 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV – Störfall-Verordnung) vom 9. Januar 2017 (BGBl. 2017 I S. 47) ist definiert, welche Stoffe oder Gemische als gefährliche Stoffe im Sinne der Störfall-Verordnung zu erfassen sind. Sie beinhaltet auch die Mengenschwellen, um Betriebsbereiche zu ermitteln, die unter den Anwendungsbereich der 12. BImSchV fallen. In Anh. I Spalte 2 sind die Gefahrenklassen und namentlich genannte Stoffe, welche für die verbindliche Bewertung heranzuziehen sind, aufgeführt.

Eine korrekte Umstellung auf die Gefahrenklassen und -kategorien nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) ist nicht einfach. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat daher insbesondere für Mittelständler eine Orientierungshilfe entwickelt, um die neue Störfall-Verordnung anzuwenden. Der neun Seiten umfassende Leitfaden kann dabei helfen, Stoffe oder Gemische, die nach CLP-Verordnung eingestuft sind, über die jeweiligen H-Sätze den Gefahrenklassen gemäß Anh. I Störfall-Verordnung zuzuordnen. Des Weiteren ist es möglich, über die Kategorisierung nach der Störfall-Verordnung vom 8. Juni 2005 eine Zuordnung zu den Gefahrenklassen und -kategorien sowie Einzelstoffen nach aktueller Störfall-Verordnung zu finden.

Die Tabelle dient jedoch nur als Orientierungshilfe, um die bisherige und die neue Systematik zu vergleichen. Für die korrekte Umstellung auf die Gefahrenklassen und -kategorien nach CLP-Verordnung ist es häufig erforderlich, zusätzliche Informationen zu beschaffen, um die Stoffe und Gemische einzustufen und im Zweifelsfall alle vorliegenden Daten gemäß den CLP-Kriterien zu bewerten.

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