Weltweites Verbot für PFOA, PFOS und Dicofol

Die Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens zum weltweiten Umgang mit schwer abbaubaren Chemikalien bereitet ein globales Verbot von drei Chemikalien vor, wie das Umweltbundesamt bekannt gibt.

(ur) So sollen das in der EU bereits seit 2008 nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel Dicofol sowie die Industriechemikalien Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) ab 2020 weltweit nicht mehr eingesetzt werden. Bei PFOA und PFOS wird es für einige Anwendungsbereiche Übergangsfristen bis 2025 geben.

Bereits seit 2013 ist PFOA unter REACH auf der Kandidatenliste der Substances of Very High Concern (SVHC). Die bisher für Kunststoffe mit wasserabweisenden Eigenschaften in großen Mengen verwendete Chemikalie soll nun ebenfalls weltweit verboten werden. Wenige eng begrenzte Ausnahmen gelten noch für Feuerlöschschäume, Berufstextilien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, medizinische Textilien und Membranen einiger Industrieverfahren, implantierbare medizinische Geräte, Filmbeschichtungen und zur Halbleiterherstellung. Diese Beschränkungen galten bisher auch schon für die EU und Deutschland. Neu ist jedoch, dass nun bis 2025 der Ausstieg folgen muss.

Für PFOS wurden fast alle noch erlaubten Ausnahmen gestrichen. Dieser Stoff darf nur noch in Feuerlöschschäumen und bei der Hartverchromung so verwendet werden, dass er nicht in die Umwelt gelangen kann. Er muss ebenfalls bis spätestens 2025 ersetzt sein.

PFOA ist gefährlich, weil es in der Umwelt extrem schwer abbaubar ist. So vielfältig wie es angewendet wird, hat es sich fast überall verbreitet. Menschen nehmen PFOA über Nahrung, Luft, Staub oder das Trinkwasser auf und man findet es im Blut. Der Stoff ist schädlich für die Fortpflanzung und wirkt lebertoxisch. Die Probleme beim Einsatz von PFOA und PFOS werden im Umkreis von Flughäfen mit großen Feuerlöschanlagen besonders augenfällig. Boden und Grundwasser sind dort häufig durch diese Chemikalien verschmutzt und bedürfen umfangreicher und kostspieliger Sanierungen.
 
Mit der Aufnahme von Chemikalien in das Stockholmer Übereinkommen verfolgt die internationale Staatengemeinschaft das Ziel, Mensch und Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants - POP) zu schützen. Diese sogenannten POP sind Chemikalien mit toxischen Eigenschaften, die sehr lange in der Umwelt verbleiben und sich weltweit verbreiten. Deutschland hat die Stockholm-Konvention 2002 ratifiziert. 
Weitere Informationen:
Die Stockholm-Konvention und die Liste weltweit verbotener Stoffe

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