Vor Chemikalien schützen

Eine Broschüre der BAuA will eine allgemein verständliche Hilfestellung für den Einstieg in die Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz unter REACH geben.

(mih) Um den durch REACH auferlegten Verpflichtungen nachzukommen, ist es in verschiedenen Verfahren erforderlich, eine Aussage über die Exposition gegenüber Chemikalien zu treffen. Je nach Chemikalie und Anwendung gilt dies für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat dazu nun die elfte Broschüre der Reihe „REACH-Info“ veröffentlicht. Ziel ist es, eine allgemein verständliche Hilfestellung für den Einstieg in die Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz unter REACH zu geben.

Beim Umgang mit Chemikalien kann der Mensch diesen Stoffen ausgesetzt sein. Deshalb stellt die Abschätzung ein Kernelement des Stoffsicherheitsberichts für gefährliche Stoffe dar und hat sowohl für die Verpflichtungen unter REACH als auch für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen eine erhebliche Bedeutung.

Die REACH-Infos 1 bis 10 informieren über folgende Themen:

  • Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH
  • Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung
  • Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren
  • Neustoffe und REACH
  • Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH
  • Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler
  • Die sozioökonomische Analyse
  • Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH
  • REACH und Recycling
  • Die Zulassung unter REACH

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