TRGS 430 und 900 geändert

Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf Diisocyanate.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) mit Datum vom 6. bzw. 12. November 2025 u.a. in Bezug auf Diisocyanate geändert:

  • TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ (GMBl 2025 S. 1057). Die Änderungen betreffen die Abschn. 2 bis 5 sowie die Tabelle in Anh. 1.
  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)“ (GMBl 2025 S. 1062). Die Änderungen betreffen die Erläuterungen und die Liste der Stoff-Einträge in Abschn. 3 sowie das Verzeichnis der CAS-Nummern in Abschn. 4.

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