Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß REACH auf den neuesten Stand gebracht.
(mih) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) will die EU die Kontrolle von Chemikalien, die für Menschen, Tiere oder die Umwelt potenziell gefährlich sein können, sicherstellen. Einer der begleitenden Rechtsakte ist die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß REACH. Sie enthält eine Liste der zugelassenen Prüfmethoden für Chemikalien.
Mit der Verordnung 2025/2573 vom 18. Dezember 2025 (ABl. L, 2025/2573, 19.12.2025) hat die Europäische Kommission die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 nun geändert, um die Prüfmethoden an den technischen Fortschritt anzupassen. Die Liste wurde um eine Reihe neuer bzw. aktualisierter Methoden ergänzt, welche das Potenzial haben, die Zahl der Tierversuche mit Chemikalien zu reduzieren oder diese erträglicher zu gestalten. Die Verordnung 2025/2573 ist am 8. Januar 2026 in Kraft getreten.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!