Mit einer Artikelverordnung werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt, welche den Umgang mit Asbest, die CLP-Gefahrenklassen und Biozidprodukte betreffen.
(mih) Im BGBl. ist die „Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung [GefStoffV] und der Baustellenverordnung [BaustellV]“ mit Datum vom 17. Dezember 2025 bekannt gemacht worden (BGBl. 2025 I Nr. 337). Sie ist am 20. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Damit werden u.a. europarechtliche Vorgaben umgesetzt, welche den Umgang mit Asbest, die Gefahrenklassen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) sowie die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten betreffen.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!