GefStoffV und BaustellV angepasst

Mit einer Artikelverordnung werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt, welche den Umgang mit Asbest, die CLP-Gefahrenklassen und Biozidprodukte betreffen.

(mih) Im BGBl. ist die „Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung [GefStoffV] und der Baustellenverordnung [BaustellV]“ mit Datum vom 17. Dezember 2025 bekannt gemacht worden (BGBl. 2025 I Nr. 337). Sie ist am 20. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Damit werden u.a. europarechtliche Vorgaben umgesetzt, welche den Umgang mit Asbest, die Gefahrenklassen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) sowie die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten betreffen.

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