Die BfC hat in Zusammenarbeit mit dem UBA und dem BfR acbei der ECHA eine Bewertung für die Einstufung von Trifluoressigsäure (TFA) in neue Gefahrenklassen vorgelegt.
(mih) Trifluoressigsäure (TFA) zählt zu den per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und besitzt nach Einschätzung deutscher Behörden fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) sowie umweltkritische Stoffeigenschaften. Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein entsprechendes Dossier nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) eingereicht, um die Gefahreneinstufung von TFA zu harmonisieren. Dies ist in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geschehen.
Das BfR bewertet TFA als fortpflanzungsgefährdend. Die vorgeschlagene offizielle Gefahrenklasse heißt „Reproduktionstoxisch, Kategorie 1B“ mit den Gefahrenhinweisen H360Df: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“. Dabei würde es sich zunächst um eine reine Gefahreneinstufung handeln, die noch nichts über tatsächliche Gesundheitsrisiken aussage, denn hierfür sei auch die aufgenommene Menge des Stoffes entscheidend.
Das UBA bewertet TFA als sehr langlebig und sehr mobil (very persistent, very mobile – vPvM). Stoffe mit vPvM-Eigenschaften würden in der Umwelt schwer abgebaut und kaum an Sedimente oder Aktivkohlefilter gebunden. Die Trinkwasseraufbereitung könne solche Stoffe nur mit hohem technischem Aufwand entfernen. Die neue Gefahrenklasse wurde auf Initiative des UBA erst 2023 zum Schutz der Trinkwasserressourcen in das europäische Chemikalienrecht mit dem Gefahrenhinweis EUH451 „Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“ eingeführt.
Derzeit laufen die Konsultation und die fachliche Bewertung des deutschen Vorschlags. Kommentare dazu können bei der ECHA bis 25. Juli 2025 eingereicht werden.
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