Die Technische Regel für Gefahrstoffe enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 „Blei“ überarbeitet und mit Datum vom 9. Februar 2026 in neuer Fassung bekannt gemacht (GMBl 2026 S. 146), welche die Fassung vom 14. Juni 2022 (GMBl 2022 S. 512) ersetzt.
Die TRGS 505 richtet sich an Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen. Wesentliche Änderungen betreffen u.a.:
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