TRGS 505 neu gefasst
Die Technische Regel für Gefahrstoffe enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 „Blei“ überarbeitet und mit Datum vom 9. Februar 2026 in neuer Fassung bekannt gemacht (GMBl 2026 S. 146); sie ersetzt die Fassung vom 14. Juni 2022 (GMBl 2022 S. 512).
Die TRGS 505 richtet sich an Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen. Wesentliche Änderungen betreffen u.a.:
- Einführung eines Luftgrenzwerts für Blei, um die Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2024/869 vom 13. März 2024 umzusetzen;
- Aktualisierung an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere der geänderten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV);
- Festlegung von Regeln für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis;
- Anpassung der Vorgaben für die Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei und Bleiverbindungen nach dem Stand der Technik;
- Aktualisierung der Vorgaben zur tätigkeitsbezogenen Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung der Beschäftigten;
- Übernahme des Wertes von 45 μg Blei/L Blut gemäß Richtlinie (EU) 2024/869 als Referenz für die Hintergrundexposition.

