Zwei TRGS modifiziert

Die TRGS 529 und 540 wurden berichtigt bzw. geändert und ergänzt.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) modifiziert.

  • TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ (Berichtigung, vom 31. Juli 2026, GMBl 2026, S. 533).
  • TRGS 540 „Verwendung von Biozid-Produkten – Grundanforderungen“ (Änderung und Ergänzung, vom 23. Juli 2026, GMBl 2026, S. 526). Diese TRGS konkretisiert den Abschn. 4a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten einschließlich der Begasung sowie an Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln“. Die Regelungen gelten u.a. für die Verwendung aller Biozid-Produkte unabhängig von ihrer Einstufung und ihrer Produktart.

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