CLP: zwei Konsultationen
Die Europäische Kommission hat zwei delegierte Verordnungen bezüglich endokriner Disruptoren und persistenter, bioakkumulierbarer Stoffe vorbereitet.
(mih) Die Europäische Kommission hat im Zusammenhang mit geplanten Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zwei öffentliche Konsultationen gestartet. Rückmeldungen zu den englischsprachigen Entwürfen sind bis zum 24. November 2026 möglich.
Mit einer delegierten Verordnung sollen Stoffe in CLP aufgenommen werden, die bereits im Rahmen von REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe), der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln oder der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten als endokrine Disruptoren und persistente, bioakkumulierbare Stoffe identifiziert wurden. Diese Initiative sieht weitere Anweisungen zur Einstufung und Kennzeichnung dieser Stoffe oder Gemische vor, die solche Stoffe enthalten.
Mit einer weiteren delegierten Verordnung sollen Stoffe, die bereits im Rahmen von REACH, der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als endokrine Disruptoren oder persistente Schadstoffe ermittelt wurden, in Anh. VI CLP aufgenommen werden. Dies stehe im Einklang mit der Reform der Chemikalienbewertung „Ein Stoff, eine Bewertung“ der Europäischen Kommission und sei nach Art. 37 Abs. 7 CLP erforderlich.

