REACH: Konsultation zu Prüfmethoden
Die Europäische Kommission hat vor, die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 erneut zu aktualisieren.
(mih) In der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 sind Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) festgelegt. Per Verordnung will die Europäische Kommission die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 nun hinsichtlich der Prüfmethoden ändern, um diese an den technischen Fortschritt anzupassen.
Die vorgesehenen Änderungen betreffen eine neue und vier bestehende Prüfmethoden, um die Ökotoxizität zu bewerten, sowie achtzehn aktualisierte Prüfmethoden, um die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu bestimmen. Darüber hinaus hat die OECD bestimmte Prüfmethoden, auf die in der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 Bezug genommen wird und die darin teils vollständig beschrieben sind, zwischenzeitlich überarbeitet. Diese vollständigen Beschreibungen sollen durch Verweise auf die jeweils aktuelle Fassung der entsprechenden OECD-Prüfrichtlinie ersetzt werden.
Derzeit findet eine öffentliche Konsultation zu der geplanten Änderungsverordnung statt. Stellungnahmen sind bis zum 27. Oktober 2026 möglich.

