TRBS 3151/TRGS 751 geändert
Die beiden Technischen Regeln gelten für Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3151 bzw. die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 751 geändert. Mit der Bekanntmachung vom 24. Juni 2026 (GMBl 2026 S. 693) wird die Ausgabe Februar 2024 aktualisiert. Die beiden Technischen Regeln betreffen die „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“. Die Änderungen beziehen sich u.a. auf Befüllungen mit Flüssiggas und Wasserstoff.

