Die Änderungen betreffen die Begriffsbestimmungen in § 2.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die „Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung [GefStoffV] und der Baustellenverordnung [BaustellV]“ vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 337) mit Datum vom 20. Februar 2026 berichtigt (BGBl. 2026 I Nr. 44).
Die Korrekturen betreffen § 2 GefStoffV:
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