TRGS 910 ergänzt
Die Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen wird um zwei Einträge erweitert.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ mit Datum vom 5. März 2026 ergänzt (GMBl 2026 S. 250).
In der Tabelle 1 in Anlage 1 „Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen“ werden zwei Einträge hinzugefügt:
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffgemische, insbesondere solche, die Benzo[a]pyren enthalten, die Karzinogene im Sinne der Richtlinie 2004/37/EG sind
- Mineralöle, die zuvor in Verbrennungsmotoren zur Schmierung und Kühlung der beweglichen Teile des Motors verwendet wurden.

