Per Gesetz werden europäische Vorgaben umgesetzt, die fluorierte Treibhausgase und Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, betreffen.
(mih) Im BGBl. ist das vom Bundestag beschlossene „Fünfte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes [ChemG]“ mit Datum vom 29. März 2026 bekannt gemacht worden (BGBl. 2026 I Nr. 86); es ist am 2. April 2026 in Kraft getreten.
Damit werden insbesondere die
jeweils vom 7. Februar 2024 (ABl. L, 2024/573, 20.2.2024 und ABl. L, 2024/590, 20.2.2024), in nationales Recht umgesetzt.
U.a. werden in § 3 Satz 1 ChemG die Begriffsbestimmungen für „Hersteller“, „Einführer“ und „Inverkehrbringen“ neu gefasst. Folgeänderungen betreffen die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) und die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
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