REACH: ECHA geht bei der Dossierbewertung künftig anders vor

Ab 1. Januar 2019 will die ECHA alle relevanten Registrierungsdossiers auf Konformität prüfen und ihre Entscheidung an alle Registranten mit einem unvollständigen Dossier adressieren.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) will ihre Vorgehensweise hinsichtlich der Registrierungsdossiers gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ändern. Darauf weist der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin.

Ab 1. Januar 2019 werde die ECHA alle relevanten Registrierungsdossiers zu einem bestimmten Stoff auf Konformität prüfen und ihre Entscheidung an alle Registranten mit einem unvollständigen Dossier adressieren. Dies sei eine Änderung der bisherigen Praxis, wonach nur die federführenden Registranten unterrichtet wurden.

Zudem erinnert der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk Registranten daran, ihr Registrierungsdossier auch nach erfolgter Registrierung auf aktuellem Stand zu halten. Sobald neue Erkenntnisse zur Zusammensetzung des Stoffes, zu seinen Eigenschaften, zur Verwendung bei den Kunden oder zu Risikomanagementmaßnahmen vorliegen, müsse das Registrierungsdossier die neuen Erkenntnisse widerspiegeln.

Darüber hinaus können sich auch Aktualisierungen des Registrierungsdossiers im Zuge einer Dossier- oder Stoffbewertung durch die ECHA ergeben. In diesem Fall würden die Registranten von der ECHA eine Entscheidung mit entsprechenden Informationen zur Dossieraktualisierung erhalten.

Alle Mitregistranten (federführender Registrant und beteiligte Registranten) seien zusammen dafür verantwortlich, den gemeinsamen Teil der Registrierung aktuell zu halten. Deshalb werde empfohlen, die Kooperationsplattform mit den Mitregistranten aufrechtzuerhalten, um die Dossieraktualisierung effizient zu gestalten.

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