REACH: aktualisierter Leitfaden zur Registrierung

Der Leitfaden soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die Chemikalien im Bereich zwischen 10 und 100 t pro Jahr herstellen oder importieren.

(mih) Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Teil A des „Leitfadens zur Registrierung unter REACH“ überarbeitet und aktualisiert sowie einen neuen Teil C erstellt. Der Leitfaden soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die noch keine oder wenig Erfahrung mit dem REACH-Prozess der Registrierung von chemischen Stoffen haben.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erwartet bis zum Ablauf der Frist am 31. Mai 2018 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) bis zu 70.000 Registrierungsdossiers für Stoffe im Mengenbereich von weniger als 100 t pro Jahr. Der Leitfaden führt die zur Registrierung verpflichteten Hersteller und Importeure Schritt für Schritt durch alle zu bewältigenden Aufgaben und zu treffenden Entscheidungen. Dabei wurde darauf geachtet, ausschließlich die Informationen, die für die Registrierung von Belang sind, auf verständliche Art und Weise zusammenzufassen.

Da die ECHA vor einigen Monaten neue Versionen der Registrierungssoftware eingeführt hat, war es erforderlich, den Leitfaden zu überarbeiten und anzupassen. Dabei liegt der Schwerpunkt des Teils A auf den praktischen Anforderungen (insbesondere Vorarbeiten), um ein Dossier zu erstellen. Der neue Teil C „Anforderungen für 10 bis 100 t/a“ thematisiert die erweiterten Registrierungsanforderungen. Sie gelten, wenn Chemikalien im Bereich zwischen 10 und 100 t pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Es ist vorgesehen, in Kürze auch Teil B „Registrierungsdossier – Arbeiten mit IUCLID“ zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Er befasst sich damit, wie Registrierungsdossiers für chemische Stoffe konkret zu erstellen und bei der ECHA einzureichen sind.

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