Noch im Laufe dieses Jahres sollen die Anh. I und V der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien angepasst werden.
(mih) Noch im Laufe dieses Jahres soll die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC – Prior Informed Consent) hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden, Industriechemikalien und persistenten organischen Schadstoffen (POP) geändert werden. Das teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.
Am 2. April 2025 habe in Brüssel die 45. Sitzung der bezeichneten nationalen Behörden (Designated National Authorities – DNA) stattgefunden. Es sei beabsichtigt, weitere Stoffe in die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 aufzunehmen bzw. bestehende Einträge zu modifizieren. Diese Anpassungen sollen im Laufe des Jahres 2025 wirksam werden, Details dazu seien noch nicht bekannt. Es bleibt anzumerken, dass es bis dahin noch zu Änderungen kommen kann.
Laut Info-Service Nr. 57 der BAuA sollen 39 Stoffe oder Stoffgruppen neu in Teil 1 und 2 des Anh. I aufgenommen sowie drei Einträge modifiziert werden. Zudem sei vorgesehen, Teil 1 des Anh. V um drei Stoffe zu erweitern.
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