PFAS-Verbot in Löschschäumen

Nach der Stellungnahme des SEAC rückt ein PFAS-Verbot in Feuerlöschschäumen näher

(ur) Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat seine endgültige Stellungnahme verabschiedet, die ein schrittweises Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen befürwortet. Durch die Beschränkung könnten die PFAS-Emissionen in die Umwelt über einen Zeitraum von 30 Jahren um rund 13.200 Tonnen gesenkt werden.

Bisher resultierte die hohe Leistungskraft herkömmlicher Schaumlöscher aus den darin enthaltenen PFAS. Diese synthetisch hergestellten Fluorverbindungen sind jedoch in die Diskussion gekommen, weil erkannt wurde, dass sie biologisch nicht abbaubar sind und auf Dauer in der Natur verbleiben. Bei unkontrollierter Freisetzung können sich PFAS dann in Nahrung und Trinkwasser anreichern.

Der SEAC ist der Auffassung, dass die von der ECHA vorgeschlagene Beschränkung von PFAS in Löschschäumen die am besten geeignete EU-weite Maßnahme ist, um die Gefahren für die menschliche Gesundheit und Umwelt abzuwehren.

Der ECHA-Vorschlag sieht vor, das Inverkehrbringen, die Verwendung und die Ausfuhr aller PFAS in Feuerlöschschäumen nach Gebrauch oder sektorspezifischen Übergangsfristen zu verbieten. Diese Übergangsfristen sollen der Industrie Zeit geben, PFAS-haltige Schäume zu ersetzen, ohne den Brandschutz zu beeinträchtigen.

Entsprechend schlägt der SEAC vor, vor Ablauf der 10-jährigen Übergangsfrist eine Überprüfung der verfügbaren fluorfreien Alternativen für Standorte, die gefährliche Stoffe erzeugen, behandeln oder lagern (die unter die Seveso-Richtlinie fallen) und die an sie angrenzenden Standorte, durchzuführen.

In ähnlicher Weise wäre eine Überprüfung für den Einsatz in Offshore-Anlagen in der Öl- und Gasindustrie erforderlich, wo der SEAC empfiehlt, die Übergangsfrist von fünf auf 10 Jahre zu verlängern. Der Ausschuss hält die Überprüfungen für wichtig, um die Sicherheit dort zu gewährleisten, wo Brände erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können.
 
„Es gibt einige Anwendungen, bei denen der Ausschuss der Ansicht war, dass die Folgen eines verringerten Brandschutzes katastrophal sein könnten, wenn es bis zum Ende der Übergangsfristen keine Alternativen gibt, die gut genug funktionieren. Es ist wahrscheinlich, dass es Alternativen geben wird, aber es ist wichtig, dass wir die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht da sind, auf ein Minimum reduzieren“, sagt María Ottati, Vorsitzende des SEAC.

Der SEAC empfiehlt zudem, die Übergangsfristen für den Einsatz in der zivilen Schifffahrt von drei auf fünf Jahre und für das Inverkehrbringen bestimmter Arten von tragbaren Feuerlöschern von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Damit soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Übergangsfristen technisch geeignete fluorfreie Alternativen zur Verfügung stehen.

In Deutschland klärt der Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) darüber auf, was das PFAS-Verbot in Löschschäumen für wen bedeutet, und welche Maßnahmen nun zu ergreifen sind:
10 gute Gründe für ein PFAS-Verbot in Löschschäumen und warum Sie jetzt handeln sollten“.

Nach Auffassung des Verbandes helfen PFAS-freie Feuerlöscher absolut vergleichbar bei der effektiven Bekämpfung von Bränden. Der entscheidende Unterschied (zu den herkömmlichen PFAS-haltigen Löschschäumen) liege aber darin, dass sie der Umwelt deutlich weniger Schaden zufügen.

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