Niederlande notifizieren Verschärfungen
Stoffe wie Kreosot, Kreosotöl, Kohlenteer und Teersäuren unterliegen in den Niederlanden schärferen Bestimmungen, als es REACH vorsieht. Neben beschränkten Verwendungen bestehen auch Verbote für das Inverkehrbringen.
Die Niederlande haben für bestimmte Stoffe strengere Vorschriften als die in der REACH-Verordnung niedergelegten beschlossen. Darüber informiert die Europäische Kommission mit "Mitteilung der Kommission nach Artikel 67 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)".
Eine Verschärfung ist möglich zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse. Voraussetzung ist eine Notifizierung nach den Bestimmungen des EG-Vertrags. Danach können die Niederlande ihre verschärften Bestimmungen bis zum 1. Juni 2013 aufrechterhalten.

