Mehr Sicherheit an Tankstellen

Die Technischen Regeln TRBS 3151 und TRGS 751 sind geändert worden.

(mih) Die im Dezember 2012 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regeln zur „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 9/2013 auf Seite 172 bekannt gemacht.

Die konsolidierten Fassungen der inhaltsgleichen Technischen Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 3151 bzw. Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 751 stehen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download bereit.

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