Der Industriesachversicherer FM Global hat sein Datenblatt 7-112 mit den Anforderungen an die Lagerung dieser Energiespeicher aktualisiert.
(mih) Der US-amerikanische Industriesachversicherer FM Global hat sein Data Sheet 7-112 „Lithium-ion Battery Manufacturing and Storage“, in welchem die Anforderungen an die Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien zusammengefasst sind, aktualisiert (Stand April 2025). Das Datenblatt enthält Richtlinien zur Schadensverhütung für Lithium-Ionen-Batterien (Zelle/Modul/Batterie) auf Basis flüssiger Elektrolyte. Die Richtlinien umfassen die Herstellung, Montage, Prüfung, Endbearbeitung und Lagerung sowie Montage und Lagerung von Endprodukten.
Die Änderungen, die kenntlich gemacht sind, betreffen u.a. die Regallagerung und den dazugehörigen Sprinklerschutz sowie neue Begriffsbestimmungen (z.B. fertiges Produkt, einschließlich Ersatzbatterien). In Abschn. 2.4.5 wurde die maximale Deckenhöhe von 12 m (40 ft) auf 13,7 m (45 ft) heraufgesetzt: für die Lagerung neuer oder überholter Zellen bis 4,5 m (15 ft) und mit einem Ladezustand (State of Charge – SoC) von höchstens 60 %.
Diese Richtlinien sind nicht anwendbar für Energiespeichersysteme, Batterie-Backup-Einheiten, Fertigprodukte im Einsatz (bei denen die Lithium-Ionen-Zellen oder -Module aktiv geladen und/oder entladen werden, einschließlich Elektrofahrzeuge), das Recycling von Lithium-Ionen-Zellen, Produktions- und Lagerzwecke, bei denen Lithium-Ionen-Zellen wiederverwendet oder einer zweiten Verwendung zugeführt werden, sowie Lithium-Metall-Batterien.
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