Kriterien für die Gefährdungsbeurteilung

Eine Publikation des Ausschusses für Gefahrstoffe bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert über verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für die Gefährdungsbeurteilung.

(ak) Mit der Publikation "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien – eine wichtige Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung" hat die BAuA wichtige Informationen zur Erstellung von verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) zusammengestellt. Bevor ein Arbeitgeber diese Kriterien nach TRGS 400 als standardisierte Arbeitsverfahren für die Gefährdungsbeurteilung heranziehen kann, werden sie vom Ausschuss für Gefahrstoffe verabschiedet und anschließend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

 

VSK können grundsätzlich zwar von jedem Unternehmen und jeder Institution vorgeschlagen werden. Wie der Ausschuss für Gefahrstoffe betont, erfordert ihre Erstellung aber umfangreiche Erhebungen und Arbeitsplatzmessungen. Die vorliegende Broschüre erläutert, was dabei zu beachten ist, wie das Antragsverfahren abläuft und was nach der Veröffentlichung geschieht.

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