Korrekturen der CLP-Verordnung

Die deutsche Fassung der GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält einige durch die Übersetzung entstandene Fehler. BAM und BAuA listen diese in einem Verzeichnis auf.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihrer Internetseite eine Fehlerliste zur deutschen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen bereit gestellt (CLP- oder GHS-Verordnung). Ein weiteres Dokument listet Fehler in den Tabellen der Legaleinstufung (Anhang VI Teil 3, Tabelle 3.1 und Tabelle 3.2 der CLP-Verordnung) auf.

Die Fehlerverzeichnisse wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie der BAuA gemeinsam erstellt. Sie soll der EU-Kommission übermittelt werden, damit diese die deutsche Fassung der CLP-Verordnung möglichst bald korrigieren kann. Außerdem hat die BAuA eine Tabelle erstellt, mit der sich die S-Sätze gemäß Stoffrichtlinie in Sicherheitshinweise (P-Sätze) gemäß CLP-Verordnung "übersetzen" lassen.

Sämtliche Dokumente finden sich auf der BAuA-Website im Untermenü Downloads.

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