Die BAuA hat eine neue Fassung des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe veröffentlicht.
(ak) Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Handlungsanleitung zur schnellen und sicheren Ableitung von potenziellen Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Jetzt ist die Version 2.2 erschienen, die aktuelle Änderungen im technischen Regelwerk berücksichtigt.
Diesmal wurde das EMKG an die Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) von 2010 und an die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" angepasst. Die Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG ist jedoch minimal. Eine an die Kennzeichnung gebundene, formale Zuordnung der Schutzstufe als Einstig in die
Gefährdungsbeurteilung entfällt in der GefStoffV 2010 und somit auch im EMKG. Das abgestufte
Maßnahmenkonzept bleibt aber weiterhin bestehen.
Auch mit der aktuellen Version lässt sich der Handlungsbedarf in acht Schritten ableiten. Er umfasst den Schutz, der beim Einatmen von Gefahrstoffen oder bei Hautkontakt notwendig ist. Der Begriff Schutzstufe wird hierzu im EMKG und in den Schutzleitfäden durch den Begriff Maßnahmenstufe ersetzt. Die Einstufung und Kennzeichnung wird in der neuen Version 2.2 weiterhin nach der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) bzw. Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EWG) durchgeführt. Sämtliche Änderungen der neuen Version sind im Einzelnen in einem gesonderten PDF-Dokument aufgeführt.
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