CLP-Verordnung berichtigt
Die Korrekturen betreffen endokrine Disruptoren, mobile Stoffe und Gefahrenhinweise.
(mih) Im Amtsblatt der EU ist eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 vom 19. Dezember 2022 (ABl. 2023 L 93 S. 7) bekannt gemacht worden (ABl. L, 2024/90724, 18.11.2024). Mit der Verordnung hatte die Europäische Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen geändert und u.a. neue Gefahrklassen eingeführt:
- endokrine Disruptoren (zwei Kategorien);
- persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT); sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB);
- persistent, mobil und toxisch (PMT); sehr persistent und sehr mobil (vPvM).
Die Berichtigungen betreffen die Vorgaben für
- endokrine Disruptoren;
- den Gefahrenhinweis EUH440 (neuer Wortlaut: „Reichert sich in der Umwelt und in lebenden Organismen, einschließlich Menschen, an“);
- den Gefahrenhinweis EUH441 (neuer Wortlaut: „Reichert sich stark in der Umwelt und in lebenden Organismen, einschließlich Menschen, an“);
- Ausnahmen bei den Gefahrenhinweisen EUH441/EUH440 sowie EUH451/EUH450;
- das Mobilitätskriterium (M); sowie
- das Kriterium „sehr mobil“ (vM).

